Wohngebäudeversicherung im Vergleich
Ihr Vorteil
- günstige Deckungskonzepte
- direkter online - Vergleich
- Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-Hagel -Schutz
Was ist im Schadensfall zu beachten ?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles in der Wohngebäudeversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
- den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) anzeigen
- den Schaden gering halten bzw. weiteren Schaden abwenden
- bei Leitungswasserschäden den Haupthahn schließen
- durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen umgehend schließen um größere Schäden zu vermeiden
- Schäden durch Brand, Explosion sofort der Feuerwehr melden
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienststelle melden
- den Versicherer bei der Schadensuntersuchung unterstützen und auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.