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Versicherungsvergleiche leicht gemacht

Diese Versicherung bildet eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung. Ohne jegliche Flächenbegrenzung sind Verglasungen im Außen- wie Innenbereich eingeschlossen. Wer die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle.

Bei der Glasversicherung werden zwei Kategorien unterschieden, die aber in einem Paket günstig angeboten werden.



1. Gebäudeverglasung - schließt folgendes ein:

Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas

2. Verglasung von Mobiliar - schließt folgendes ein:

Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten



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