Die Glasversicherung bildet eine notwendige Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung. Ohne jegliche Flächenbegrenzung sind Verglasungen im Außen- wie Innenbereich eingeschlossen. Wer die Scherben verursacht hat, spielt keine Rolle.
Bei der Glasversicherung werden zwei Kategorien unterschieden, die aber in einem Paket günstig angeboten werden.
Glasscheiben von Fenstern und Türen, Balkonen, Terassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Glasbausteinen, Profilglas
Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten