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Versicherungsvergleiche leicht gemacht
Eine Privathaftpflichtversicherung braucht jeder.
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben.
Wer anderen schuldhaft – also vorsätzlich oder fahrlässig – einen Schaden zufügt, haftet per Gesetz (§ 823 BGB) in unbegrenzter Höhe.
Dies gilt für einen eiligen Fußgänger, der eine Massenkarambolage verursacht genauso wie für Kinder, die mit Feuer spielen und dabei einen Großbrand auslösen.

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die wichtigsten Risiken des Alltags ab, kleinere sowie große Schäden.
Etwa wenn Sie als Besucher das Rotweinglas verschütten und der Teppich Ihres Gastgebers sich rot einfärbt oder aber jemand vor Ihrem Einfamilienhaus im Winter auf der nicht gestreuten Einfahrt ausrutscht.
Bis zu den vertraglich genannten Höchstsummen (Deckungssummen) übernehmen die Haftpflichtversicherer die Schadenersatzleistungen bei:
- Personenschäden (Verletzung, Tod)
- Sachschäden (Beschädigung oder Zerstörung)
- allen Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden (finanzielle Schäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens)
- reinen Vermögensschäden, allerdings mit vielen Ausnahmen und mit eingeschränkten Deckungssummen (reine finanzielle Schäden, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist. Beispiel: Man hat ein anderes Fahrzeug zugeparkt. Dadurch verpasst der Geschädigte einen wichtigen Termin, wodurch ihm nachweislich ein großes Geschäft platzt).
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