Das wichtigste Leistungsmerkmal einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung.
Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen:
- die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
- die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
- der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.
- wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.
Kundenfreundliche Versicherungstarife zeichnen sich durch eine wesentlich verbesserte Gliedertaxe aus. Hierdurch sind bei gleichen Versicherungssummen im Leistungsfall mehrere 10 000 Euro
Invaliditätsauszahlung möglich. Unser Vergleich hilft Ihnen hier weiter.
Dies wird nach einem Unfall gezahlt für eine stationäre Heilbehandlung, allerdings nicht für Aufenthalte in einem Sanatorium oder für Kuren.
Nach einem Unfall erhält der Verunglückte bei Bedarf einen Betrag in dieser Höhe als Vorschuss auf die Invaliditätsleistung, da man auf die Invaliditätsleistung meist längere Zeit warten muss.
Sonst bekommen die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme, wenn der Versicherte im ersten Jahr an den Unfallfolgen stirbt.
Diese sind bei vielen Gesellschaften bis zu einem bestimmten Höchstbetrag beitragsfrei mitversichert. Es werden solche Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit unter Anrechnung der Krankenkassenanteile für kosmetische Operationen nach einen Unfall übernommen.
Oftmals erst ab einem Invaliditätsgrad von 50% wird eine vereinbarte Unfallrente bis zum 65. Lebensjahr ausgezahlt. Wenige Versicherer zahlen bereits bei weniger als 50% Invalidität oder zahlen über das 65.Lebensjahr hinaus.