Die Leistungen der Reisekrankenversicherung:
Der private und leistungsstarke Krankenschutz bei Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Wochen
je Reise zum Jahresbeitrag ab 8,50 EUR pro Person.
Mit automatischer Verlängerung und 24-Stunden-Notruf-Service!
... bietet Sicherheit während des ganzen Jahres, bei jeder Auslandsreise, ob geschäftlich oder
privat - bis zu 6 Wochen Dauer.
... garantiert Versicherungsschutz bei Behandlung als Privatpatient für Kosten
- der ärztlichen Leistungen
- des Krankenhausaufenthaltes
- der Operation
- der Arznei-, Verband- und Heilmittel
- einer schmerzstillenden Zahnbehandlung.
... übernimmt bei Einschaltung der Notrufzentrale zu 100% die Mehrkosten eines medizinisch
notwendigen Rücktransportes - auch mit dem Flugzeug - aus dem Ausland.
... gilt weltweit. Als Ausland gilt nicht das Staatsgebiet, in dem Sie einen ständigen Wohnsitz
haben.
zur Vergleichsbereichnung ... Reisekrankenversicherungen
Weitere Leistungen:
- 24-Stunden-Notruf-Service, zum Beispiel
- Hilfe bei der Beschaffung notwendiger Medikamente vor Ort
- Vermittlung von Ärzten und Spezialkliniken
- Abgabe von Zahlungsgarantien bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
- Benachrichtigung Ihrer Angehörigen
- Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes - an jedem Ort der Welt und zu jeder Uhrzeit.
- Wahl zwischen Ersatz der erstattungsfähigen Aufwendungen und Krankenhaustagegeld von 25,- EUR bei stationärer Heilbehandlung im Ausland.
- Mehrkosten für einen Krankenrücktransport bis 500,- EUR auch ohne Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit, wenn nach ärztlichem Befund eine stationäre Heilbehandlung länger als 14 Tage dauern würde.
- Erstattung der Transportkosten für notwendige Blutkonserven sowie lebensnotwendige Medikamente, die gestohlen wurden oder verdorben sind.
- Bei unfallbedingten Erkrankungen Kostenersatz für Hilfsmittel.
- Erstattung für Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz sowie unfallbedingten provisorischen Zahnersatz zu 50% des Rechnungsbetrages, maximal insgesamt 250,- EUR.
- Telefonkosten werden Ihnen in Höhe von jeweils 10,- EUR pauschal erstattet, wenn Sie der DKV oder den Notruf-Service im Falle einer stationären Behandlung bzw. eines Rücktransportes anrufen.
Auch bereits privat Krankenversicherte sollten prüfen, ob ein Abschluss einer Reisekrankenversicherung notwendig ist.