Die Angebote Privater Krankenzusatzversicherungen ist riesig. In einer Zusatzversicherung können Sie unterschiedlichste Leistungen kombinieren. Mit der privaten Krankenzusatzversicherung können Sie für die folgenden Leistungsbereiche Versicherungsschutz abschließen:
1. Ambulant
Ambulante Leistungen wurden in den letzten Jahren stetig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen oder gekürzt. Mit einer ambulanten privaten Krankenzusatzversicherung ist es möglich, viele dieser ehemaligen Leistungen wieder zu erhalten. Rückerstattung Praxisgebühr, Kostenübernahme von Arzneizuzahlungen, Heil- und Hilfsmittelzuzahlungen
2. Heilpraktiker Leistungen
Eine Vielzahl an Heilpraktiker Leistungen sind über die private Krankenversicherung versicherbar.
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3. Zahnersatz und Zahnbehandlungen
Wer geht schon gern zu Zahnarzt?
Mit einer Zahnzusatzversicherung kann der Versicherungsschutz für anstehende Zahnbehandlungen, Kieferorthopädische Behandlungen
o.a. aufgewertet werden. Gerade z.B. bei Zahnersatz ergibt sich oftmals ein hoher Eigenanteil für gesetzlich Versicherte. Eine Zusatz
Versicherung kann bis zu 100% der Kosten übernehmen.
4. stationäre Behandlung
Behandlungen durch den Chefarzt, Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer oder die Auswahl eines Krankenhauses Ihrer Wahl - mit einer Krankenzusatzversicherung im stationären Bereich ist dies möglich.
5. Krankentagegeld
Im Krankheitsfall entsteht bei längerer Krankheit eine Einkommenslücke auf Grund des geringen Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen. Für Selbständige fehlt diese Absicherung im Krankheitsfall fast immer. Hier ist eine Krankentagegeldversicherung eine lohneswerte Zusatzabsicherung. Angeboten werden von den meisten Versicherern sog. Staffeltarife, bei denen der Versicherungsschutz auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.
6. Krankenhaustagegeld
Ein Krankenhausaufenthalt ist für gesetzlich Versicherte oftmals mit einem bestimmten Selbstkostenanteil verbunden. Mit einer Krankenhaustage Versicherung kann für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes ein Tagegeld vereinbart werden.
7. Auslandsreise-Krankenversicherung
Eine plötzliche Krankheit oder Unfall im Urlaubsland kann jedem geschehen.
Jedoch gilt:
Nicht alle Staaten sind dem sog. Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland angehörig und rechnen mit der jeweiligen deutschen Krankenkasse ab.
Im Ausland wird man zudem oftmals wie ein Privatpatient betrachtet.
Höhere Kosten für Arztbesuche etc. sind die Folge. Aber vorallem der Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland kann sehr teuer werden.
Hier hilft eine Auslandsreise Krankenversicherung.