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Wo gilt die Rechtsschutzversicherung ?

Geltungsbereich Europa

Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde.

Hinweis

  • Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
  • Zu den Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko.
  • neben den Kanaren und Madeira können ggf. auch die Azoren eingeschlossen werden.

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Weltweiter Geltungsbereich

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb dieses Geltungsbereichs trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Wochen dauernden, nicht beruflich bedingten Aufenthaltes eintreten, die Kosten bis zu einem bestimmten Umfang.

Wobei jedoch einige Versicherer den weltweiten Versicherungsschutz indiv. ausgeweitet haben. Sie finden hierzu in unserem Online-Vergleich entsprechende Hinweise.

Dieser Auslandsrechtsschutz bezieht sich jedoch nicht auf die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.