In der Rechtsschutzversicherung für Vermieter sind folgende Personen versichert:
- der Versicherungsnehmer und
als Eigentümer der im Antrag benannten vermieteten Immobilie
- der im Versicherungsschein genannte und - bei den meisten Gesellschaften - in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebende nichtehelicher Lebenspartner.
Rechtsschutzversicherung für Vermieter ... jetzt zum Vergleich