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Was ist im Schadenfall zu tun?

Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:

  • Es muss alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (sich z.B. um Verletzte kümmern und Notdienste alarmieren).
  • Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden (auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gestellt wurden). Schadenersatzansprüche müssen ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.
  • Der Versicherer muss unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden (z.B. Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls ...).

  • Ganz wichtig:
    Sie dürfen in der Privathaftpflichtversicherung Versicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem Versicherer anerkennen.
  • Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).
  • Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern.
    Beachten Sie:
    Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Prviathaftpflichtversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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