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Der Versicherungsschutz erstreckt sich – allerdings zu eingeschränkten Deckungssummen – auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (z. B. Kauf eines weiteren Hundes oder eines Reitpferdes).
Folgende Merkmale sind hierbei zu beachten:

  • Der Versicherungsschutz beginnt sofort mit dem Eintritt des neuen Risikos, ohne dass es einer besonderen Anzeige bedarf.
  • Nach Aufforderung durch den Versicherer (z. B. durch Aufdruck auf der Prämienrechnung) ist diesem das neue Risiko anzuzeigen.
  • Die Mitteilung muss schriftlich innerhalb eines Monats nach der Aufforderung erfolgen.
  • Ein vom Versicherer daraufhin unterbreitetes Prämienangebot kann der Versicherungsnehmer nach Erhalt annehmen; anderenfalls fällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend fort.

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