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Privathaftpflichtversicherung

Versichert ist zunächst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers. Dies ist die im Antrag und in der Police ausdrücklich als Vertragspartner bezeichnete Person, an welche die vereinbarten Rechte und Pflichten vorrangig anknüpfen. Zusätzlich ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht folgender Personen mitversichert:

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  • Ehegatte
  • Nicht-ehelicher Lebenspartner
    Bedingung: häusliche Gemeinschaft, poliz. bei VN gemeldet

  • die Kinder des Versicherungsnehmers und seines Ehegatten/ Lebenspartners, wobei Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt sind.
    Für die Mitversicherung der Kinder ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung.
    Bedingung:
    • unverheiratet sind und
    • minderjährig sind oder
    • nach Vollendung der Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (nicht Fortbildung) befinden.

  • Hausangestellte
    Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit.

Tierhalterhaftpflicht für Pferde- oder Hunde- Halter

versichert ist die gesetzliche Haftpflicht

  • des Versicherungsnehmers als Halter der in der Police aufgeführten Tiere
  • eines nicht gewerbemäßig tätigen Tierhüters. (z.B. ein Bekannter der auf das Pferd "aufpasst", während Sie im Urlaub sind)