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Anhand der Gliedertaxe wird die Höhe der Invaliditätssumme bestimmt. Hierfür wird der Verlust der Funktionsfähigkeit (Invaliditätsgrad) in Prozenten ermittelt.

Durch die Versicherer werden zwischenzeitlich die unterschiedlichsten Gliedertaxen angeboten. In unserem Online-Vergleich haben Sie die Möglichkeit diese Gliedertaxen der jeweiligen Anbieter miteinander zu vergleichen.

Bei Abschluss einer Unfallversicherung sollte unbedingt auf eine verbesserte Gliedertaxe geachtet werden. Nachfolgend finden Sie eine Gegenüberstellung der bei vielen Unfallversicherungen noch zu Grunde liegenden Gliedertaxe und einer mit wesentlich verbesserten Werten:

Gliedertaxe gem. AUB88 im Überblick

  • Arm im Schultergelenk 70 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand im Handgelenk 55 %
  • Daumen 20 %
  • Zeigefinger 10 %
  • Anderer Finger 5 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Fuß im Fußgelenk 40 %
  • Große Zehe 5 %
  • Andere Zehe 2 %
  • Auge 50 %
  • Gehör auf einem Ohr 30 %
  • Geruchssinn 10 %
  • Geschmackssinn 5 %


private Unfallversicherung ... hier im online Vergleich

verbesserte Gliedertaxe gem. AUB96 im Überblick

  • Arm im Schultergelenk 80 %
  • Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • Hand im Handgelenk 75 %
  • Daumen 30 %
  • Zeigefinger 20 %
  • Anderer Finger 10 %
  • aller Finger einer Hand 70 %
  • Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 %
  • Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • Bein bis unterhalb des Knies 50 %
  • Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • Fuß im Fußgelenk 70 %
  • Große Zehe 15 %
  • Andere Zehe 5 %
  • Auge 60 %
  • Gehör auf einem Ohr 40 %
  • Geruchssinn 15 %
  • Geschmackssinn 15 %
  • Stimme 100 %