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Versicherbare Personen

Grundsätzlich können sich alle Personen zwischen 14 und 65 Jahren versichern. Unterschiede gibt es nur bei der Einstufung in den Berufsklassen.

Die Einstufung erfolgt in Abhängigkeit des Berufsrisikos. So werden Frauen und Büroangestellte zum Beispiel in die Klasse A eingestuft.

Körperlich tätige Personen werden aufgrund ihres höheren Unfallrisikos in die Tarifgruppe B eingestuft.

Einzelne Versicherer bieten auch für Personen bis zum 75. Lebensjahr Versicherungsschutz in der Unfallversicherung. Jedoch erhalten diese Personen im Leistungsfall die zur Auszahlung kommende Invaliditätsleistung verrentet.

Nichtversicherbare Personen

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Pflegebedürftig bedeutet dabei, dass alle Dinge des Alltages nur mit fremder Hilfe erledigt werden können

Bei der Einschränkung Geisteskrank ist zu beachten, dass nur der als Geisteskrank eingestuft wird, der sich vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließt und so der Definition Pflegebedürftigkeit nahe kommt.

Nicht jede seelische oder geistige Störung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Für geistig behinderte Personen besteht ggf. die Möglichkeit, Versicherungsschutz zu erhalten. In diesem Falle nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.


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