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Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Führt diese Gesundheitsschädigung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit der versicherten Person, so ist der Invaliditätsfall gegeben.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität sowie nach der Höhe der vereinbarten Invaliditätssumme für den Invaliditätsfall.


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Invaliditätsgrundsumme

Jede Unfallversicherung hat eine Invaliditätsgrundsumme. Anhand dieser und dem Grad der Invalidität wird die Leistungshöhe zugrunde gelegt.

Progressive Invaliditätsstaffeln 225 bis 1000 Prozent

Mit Hilfe der Progressionsstaffeln wird eine Leistungserhöhung ab 25 Prozent Invaliditätsgard erreicht. So erhält ein verunfallte Person bei 500% Progression und 100 000 Euro Grundinvalidität im Falle der Vollinvalidität (100%) 500 000 Euro Invaliditätsleistung vom Versicherer.

Todesfallleistung

Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, so entsteht ein Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe.
Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden, so leistet der Versicherer nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.

Ein Einschluß dieser Leistung ist sinnvoll, da bei einer drohenden Invalidität in Höhe der versicherten Todesfallsumme eine Vorrauszahlung auf die Invaliditätsleistung erfolgen kann.