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  • Es ist sofort ein Arzt zu konsultieren.
  • Der Unfall muss der Versicherungsgesellschaft umgehend gemeldet werden.
  • Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß ausfüllen,
  • Dem Versicherer müssen alle geforderten sachdienlichen Informationen gegeben werden.
  • Den ärztlichen Anordnungen muss im Schadenfall Folge geleistet werden.
  • Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb 48 Stunden gemeldet werden.
Der Versicherer zahlt nach einem Unfall, der zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit (also Invalidität) führt, die Invaliditätsleistung unter den folgenden Vorraussetzungen:
  • die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
  • die Invalidität muss bis 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt sein.
  • der Anspruch wurde durch den Versicherten in dieser Zeit schriftlich geltend gemacht.

die Invaliditätsleistung wird ausgezahlt, wenn der Versicherte nicht innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall verstirbt.


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